Gemeindeversammlung

November 2020 – Rückblick auf die vergangenen 12 Monate
(statt auf der Gemeindeversammlung gesprochen…)

Vor einem Jahr wurden vier Mitglieder des Gemeindekirchenrats neu bzw. wieder gewählt und am 5. Januar in einem festlichen Gottesdienst eingeführt. Bei der konstituierenden Sitzung wurde beschlossen, die Ersatzältesten einzuführen und ein weiteres Mitglied wurde berufen. Dieser Gottesdienst fand am 19. Januar statt. Außerdem hatten wir hatten wir beschlossen, dass Diakonin Fritsch, Pfr. Gärtner und Pfn. Dannenmann regelmäßig zu den GKRSitzungen eingeladen werden, um als ständige Gäste teilzunehmen.

Ebenso wurden die Synodale für die 2. Kreissynode bestimmt und alle Ausschüsse der Gemeinde und auf Kirchenkreisebene neu besetzt.

Am 26. Februar tagte der Gemeindebeirat zum ersten Mal in der neuen Amtsperiode und wählte einen neuen Vorsitzenden.

Mitte März kam das Gemeindeleben komplett zum Erliegen. Das Kirchenbüro war nur noch telefonisch erreichbar, dringende Angelegenheiten wurden von Pfr Groß und mir per Eilkompetenz beschlossen. Erst waren bis Ende März alle Gottesdienste, Veranstaltungen und Gruppentreffen abgesagt, dann bis Ende April. Pfr. Groß und Frau Fritsch boten Abläufe für die sonntäglichen Hausandachten an und es war sehr schön, am Sonntagvormittag um 11:00 Uhr eine Kerze anzuzünden, die vorbereiteten Texte zu lesen und sich mit vielen aus der Gemeinde in diesem Moment verbunden zu fühlen.

Über die Ostertage wurde Offene Kirche für Gebet und stille Einkehr angeboten, was sehr gut angenommen wurde und bis heute fortgeführt wird (samstags 16:00-18:00 Uhr).

Pfr. Groß und ich tauschten uns regelmäßig telefonisch aus und Ende April schloss sich der GKR per Videoschaltung zu einem ersten Austausch zusammen. Es tat gut, die anderen wenigstens zu sehen und zu hören, wie sie die letzten Wochen verbracht hatten und wie es ihnen ging.

Am 10.Mai konnten wir uns zum ersten Mal wieder unter strengen Hygieneregeln zum Gottesdienst in der Kirche versammeln. Damit keine falschen Erwartungen geweckt werden, nennen wir es „Musik und Worte am Sonntagmorgen“, denn Singen war nicht gestattet.

Und gleich zwei Wochen später hatten wir den Schwerhörigenseelsorger unserer Landeskirche zu Gast, der einen schwerhörigenfreundlichen Gottesdienst mit uns feierte.

An Himmelfahrt und Pfingstmontag fand auch wieder Licht & Klang, unser meditativer Abendgottesdienst, statt.

Ab Juni hielten wir wieder regelmäßig zur GKR-Sitzung per Videoschaltung ab und beschlossen u. a. unser Schutz- und Hygienekonzept.

Nach dem Sommer, ab 1. September, konnten sich auch wieder wenige Gruppen in unseren Räumlichkeiten treffen und auch der Gemeindeabend fand bereits zweimal statt. Ebenso hat der Chor im Oktober die Proben wieder aufnehmen dürfen, nachdem er dem GKR ein umfassendes Hygienekonzept vorgelegt hatte.

Und jetzt sollen wir wieder die privaten Zusammenkünfte unterlassen oder zumindest sehr stark einschränken und zuhause bleiben… Dazu gehören auch gemeindeeigene Veranstaltungen und die Gruppentreffen in den Räumen der Kreuzkirchengemeinde. Immerhin bleiben Gottesdienstbesuche gestattet und die Kirche ist weiterhin am Samstagnachmittag geöffnet.

Im Moment, wo ich diese Zeilen schreibe, ist überhaupt nicht absehbar, ob und was ab Dezember wieder möglich sein wird, wie wir die Adventszeit werden begehen können und wie wir Weihnachten werden feiern können.

Bleibt uns nur der Trost: Mein Gott macht meine Finsternis licht. (Ps.18,29)

Ich grüße Sie herzlich
Almuth Beyer


Die Aufgaben der Gemeindeversammlung beschreibt der Artikel 15 der Kirchenordnung:

(1)
1 Der Gemeindekirchenrat lädt im Benehmen mit dem Gemeindebeirat mindestens einmal im Jahr zur Gemeindeversammlung ein.
2 Die Gemeindeversammlung muss einberufen werden, wenn der Gemeindebeirat oder mindestens 20 wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
3 Die Gemeindeversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates geleitet.
4 Artikel 23 Abs. 12 gilt entsprechend.

(2)
1 Der Gemeindekirchenrat, der Gemeindebeirat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten der Gemeindeversammlung über ihre Arbeit und über wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Leben der Gemeinde, des Kirchenkreises und der Landeskirche.
2 Über die Berichte findet eine Aussprache statt.
3 Die Gemeindeversammlung kann dem Gemeindekirchenrat, dem Gemeindebeirat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Empfehlungen geben.
4 Vorschlägen zur Besserung und Bereicherung des Gemeindelebens sowie Beanstandungen haben sie nachzugehen.